aus Kellenbenz: Schleswig in der gottorfer Zeit 1544-1711 Seite 92
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aus Kellenbenz: Schleswig in der gottorfer Zeit 1544-1711 Seite 92 "Der Stadtschreiber , der schreib- und sprachenkundig war, führte bei den Verhandlungen das Protokoll und verfaßte die lateinischen und deutschen Schriftstücke. Lange Jahre hatte diesen Posten Johann Boye inne; 1536 erwähnt starb er 1576 Im Buch Zwetsloot, Hugo: Friedrich Spee und die Hexenprozesse, Die Stellung und Bedeutung der Cautio Criminalis, 1954, Trier, S. 224 steht: Bereits vor Spee bemängelte der Jurist Johann Boye den Folterprozeß in Schleswig 1557 und wies auch schon auf die damit verbundenen Gefahren für Dritte hin: "... sie sagen bisweilen mehr, als sie wissen und als sie ihr Lebtag zu tun gedacht, sagen auch, was man hören will, auf daß sie der Pein entledigt werden. Auch Unschuldige zwingt der Schmerz zur lügen. In der Folter werden oft Unschuldige angegeben, und zwar gezwungen durch die Marter." |
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